2.3.1.3.1. Grundsätzliches
Grundsätzliches
Das bisherige Verfahren der schuldnerbezogenen Garantie wird abgelöst durch eine forderungsbezogene Garantie. Bei Garantien muss geprüft werden, ob diese die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Vor der Einreichung einer Kreditforderung mit Garantiegeber ist daher die Kundenbetreuung KEV zu kontaktieren, damit die Zulässigkeit dieser Garantie vorab geprüft werden kann und danach die zügige Bearbeitung der Erfassung einer derartigen Kreditforderung sichergestellt werden kann. Sollen Kreditforderungen eingereicht werden, bei denen kein Ratingurteil für den Schuldner vorliegt, ist die Kundenbetreuung KEV zu kontaktieren.
Vorgehensweise
Die Einreichung einer Kreditforderung mit Garantiegeber in KEV erfolgt in zwei Erfassungsschritten:
- In einer Vorgabemaske sind zunächst als Basisdaten einige grundlegende Informationen zu der abzutretenden Kreditforderung zu erfassen.
- In die danach erscheinende Erfassungsmaske sind die spezifischen Daten zur Kreditforderung und bei einem neuen Schuldner/Garantiegeber auch die Adressdaten des Schuldners/Garantiegebers einzugeben.
Menüführung
Der Aufruf der Funktion erfolgt über den Menüpunkt „Erfassung >
Einreichung mit Garantiegeber“. Der Menüpunkt wird nur dann angezeigt, wenn der Benutzer über die Rolle „Erfassung von Kreditforderungen“ verfügt.