1.2.3.5. Mobilisation and Administration of Credit Claims (MACCs)

Definition

MACCs stellt ein komfortables und sicheres Verfahren zur Einreichung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten dar. Als Zugangswege stehen hierfür eine interaktive Online-Erfassung sowie Filetransfer zur Verfügung.

Nähere Informationen

Nähere Informationen zu Zweck und Funktionen von MACCs finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank (http://www.bundesbank.de) unter Service/Banken und Unternehmen/MACCs.